Darüber informiert die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg in ihrem Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Jahr 2020 im Abschnitt 8.3: „Eine Arzthelferin einer brandenburgischen Arztpraxis speicherte die dort hinterlegte Telefonnummer eines Patienten in ihrem Mobiltelefon und kontaktierte ihn daraufhin privat. Diese Vorgehensweise missfiel nicht nur der Ehefrau des Patienten, die … Verliebt am Arbeitsplatz – oder: Welche Folgen hat es, wenn eine Arzthelferin personenbezogene Daten eines Patienten privat nutzt? weiterlesen
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