Oberlandesgericht Frankfurt: 50.000 € Schmerzensgeld für eine 70-jährige Patientin nach Befunderhebungsfehler

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Urteil vom 22.12.2020 (Aktenzeichen: 8 U 142/18) einem Kläger 50.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Dieser hatte für seine verstorbene Ehefrau Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt geltend gemacht. Die Patientin war im Herbst 2010 wegen undefinierbarer Schmerzen in einem bereits geschwollenen rechten Oberschenkel in die orthopädische Fachpraxis des Beklagten überwiesen worden. … Oberlandesgericht Frankfurt: 50.000 € Schmerzensgeld für eine 70-jährige Patientin nach Befunderhebungsfehler weiterlesen