Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen?
Sächsische Ärzte sollen demnächst abgehört werden dürfen. Das sieht eine Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen vor, die kommende Woche im Landtag beraten wird. Sächsische Landesärztekammer und Bundesärztekammer hatten sich zum Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bereits gegen die dem Gesetzentwurf zugrundeliegende Norm des § 62 BKA-Gesetzes positioniert. Dennoch will Sachsen diesen Passus … Neues Sächsisches Polizeigesetz: Kennt die Polizei in Sachsen demnächst Befunde und Diagnosen? weiterlesen
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