Häufig gestellte Fragen zum rechtlichen Vorgehen gegen die EGK - FAQ

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Dies ist eine Anleitung, wie man gegenüber der Krankenkasse seine Rechte vertreten kann. Am Beispiel der Elektronischen Gesundheitskarte.

Schritt 1: Vom Brief zum Bescheid

Sie haben einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen. Die Kasse teilt Ihnen mit, daß Sie die EGK bekommen sollen. Die Kasse bittet Sie, ein Bild einzuschicken, das auf die Karte soll. Sie schreiben an die Kasse (fett gedruckte Texte bitte ersetzen):

Ihr Name und Anschrift Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse

An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben an mich vom Datum des Schreibens der Kasse kündigen Sie an, daß ich die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten soll. Ich lehne diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab und habe nicht die Absicht, die Karte zu benutzen. Die Karte und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz. Ich möchte weiterhin die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) benutzen. Ich beantrage hiermit, unbefristet weiterhin die KVK benutzen zu dürfen. Wenn Sie meinen, ich wäre verpflichtet, die EGK zu benutzen, senden Sie mir einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift

Eventuell müssen Sie das mehrfach wiederholen, bis Sie ein Schreiben bekommen mit dem Betreff: "Anhörung gemäß § 24 Absatz 1 SGB X". Die Krankenkasse muß Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie einen Bescheid erläßt. Sie können auf dieses Schreiben antworten, müssen es aber nicht. Die Krankenkasse wird Ihnen sehr wahrscheinlich sowieso nicht Recht geben! Die Kasse darf sich nicht Ihrer Meinung anschließen, das die gesetzlichen Vorschriften zur EGK gegen die Verfassung verstoßen. Dazu sind Verwaltungsbehörden nicht berechtigt. Es lohnt sich also nicht, solche Gedanken umfangreich an die Krankenkasse heran zu tragen. Sie ist nicht dafür zuständig, sich damit auseinander zu setzen.


Zweiter Schritt: Vom Bescheid zum Widerspruch

Sie haben einen Bescheid erhalten. Das ist ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwei Dinge finden:

  • Eine Aussage wie, "Sie sind verpflichtet, die Elektronische Gesundheitskarte zu benutzen" oder "Ihr Antrag, die Krankenversichertenkarte weiterhin zu benutzen, wird abgelehnt", und
  • eine Zwischenüberschrift: "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsmittelbelehrung", und darunter Text wie: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden" oder "... können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen".

Es kommt nicht auf die Formulierung an. Wichtig sind zwei Dinge, die eindeutige Aussage, und die Rechtsmittelbelehrung. Sie muß die Frist und das Wort "Widerspruch" enthalten.

Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (fett gedruckte Texte bitte ersetzen):

div class="hintergrundfarbe1 rahmenfarbe4" style="border-style: solid; padding:5px; font-size:90%;"> Ihr Name und Anschrift Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse Aktenzeichen: Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse

An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom Datum des Bescheids der Krankenkasse lege ich Widerspruch ein.

Begründung


Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift </div>