Difference between revisions of "Häufig gestellte Fragen zum rechtlichen Vorgehen gegen die EGK - FAQ"
(→Vom Widerspruch zur Klage) |
|||
| Line 53: | Line 53: | ||
</div> | </div> | ||
| − | == | + | == Dritter Schritt: vom Widerspruch zur Klage == |
Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist noch eine Widerspruchsverhandlung zu bestehen, bis Sie beim Sozialgericht Ihre Chance bekommen. Sie werden eingeladen zur Sitzung des Widerspruchsausschusses. Ob Sie dort hin gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Es ist natürlich immer besser, die offene Diskussion zu suchen. Für diesen Ratgeber hängt allerdings nichts davon ab. Wir gehen davon aus, daß Ihr Widerspruch abgelehnt wird, wenn Sie dort erscheinen oder nicht. | Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist noch eine Widerspruchsverhandlung zu bestehen, bis Sie beim Sozialgericht Ihre Chance bekommen. Sie werden eingeladen zur Sitzung des Widerspruchsausschusses. Ob Sie dort hin gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Es ist natürlich immer besser, die offene Diskussion zu suchen. Für diesen Ratgeber hängt allerdings nichts davon ab. Wir gehen davon aus, daß Ihr Widerspruch abgelehnt wird, wenn Sie dort erscheinen oder nicht. | ||
| − | Nach der Widerspruchsverhandlung werden Sie wieder einen schriftlichen Bescheid erhalten. Sie erkennen ihn an der Zwischenüberschrift "Widerspruchsbescheid" und an der am Ende stehenden Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wo und bis wann Sie Klage erheben müssen. | + | Nach der Widerspruchsverhandlung werden Sie wieder einen schriftlichen Bescheid erhalten. Sie erkennen ihn an der Zwischenüberschrift "Widerspruchsbescheid" und an der am Ende stehenden Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wo und bis wann Sie Klage erheben müssen. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialgerichts, bei dem Sie Ihre Klage einreichen müssen, wird im Bescheid genannt. |
| + | |||
| + | Reichen Sie jetzt bitte Ihre Klage beim Sozialgericht ein. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Eine Musterklage ist hier: | ||
| + | [[Datei:Klage_gegen_EGK_v1_3.pdf]] | ||
| + | |||
| + | Dann sind Sie so weit, wie wir bisher gut vorbereitet sind. Bitte halten Sie uns über Ihr Verfahren informiert. Besuchen Sie hin und wieder diese Seite. Sie wird laufend aktualisiert. Schreiben Sie bitte an: [[Datei:email.jpg]] | ||
Revision as of 23:36, 26 April 2010
Contents
Diese Seite ist noch in Arbeit!!
Dies ist eine Anleitung, wie man gegenüber der Krankenkasse seine Rechte vertreten kann. Am Beispiel der Elektronischen Gesundheitskarte.
Schritt 1: Vom Brief zum Bescheid
Sie haben einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen. Die Kasse teilt Ihnen mit, daß Sie die Elektronische Gesundheitskarte bekommen sollen. Man bittet Sie, ein Bild einzuschicken, das auf die Karte soll. Sie schreiben an die Kasse (ersetzen Sie kursiv gedruckte Texte bitte durch für Sie Zutreffendes):
Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse
An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben an mich vom Datum des Schreibens der Kasse kündigen Sie an, daß ich die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten soll. Ich lehne diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab und habe nicht die Absicht, die Karte zu benutzen. Die Karte und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz. Ich möchte weiterhin die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) benutzen. Ich beantrage hiermit, unbefristet weiterhin die KVK benutzen zu dürfen. Wenn Sie meinen, ich wäre verpflichtet, die EGK zu benutzen, senden Sie mir einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.
Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift
Eventuell müssen Sie das mehrfach wiederholen, bis Sie ein Schreiben bekommen mit dem Betreff: "Anhörung gemäß § 24 Absatz 1 SGB X". Die Krankenkasse muß Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie einen Bescheid erläßt. Sie können auf dieses Schreiben antworten, müssen es aber nicht. Die Krankenkasse kann Ihnen sowieso nicht Recht geben. Sie darf sich nicht der Meinung anschließen, das die gesetzlichen Vorschriften zur EGK gegen die Verfassung verstoßen. Dazu ist eine Verwaltungsbehörde nicht berechtigt. Auch für die Kosten der EGK und der Telematik-Infrastruktur ist keine einzelne Krankenkasse zuständig. Es lohnt sich also nicht, der Krankenkasse ihre entsprechenden Gedanken anzuvertrauen.
Zweiter Schritt: Vom Bescheid zum Widerspruch
Sie haben einen Bescheid erhalten. Das ist ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwei Dinge finden:
- Eine Aussage wie, "Sie sind verpflichtet, die Elektronische Gesundheitskarte zu benutzen" oder "Ihr Antrag, die Krankenversichertenkarte weiterhin zu benutzen, wird abgelehnt", und
- eine Zwischenüberschrift: "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsmittelbelehrung", und darunter Text wie: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden" oder "... können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen".
Es kommt nicht auf die Formulierung an. Wichtig sind zwei Dinge, die eindeutige Aussage der Kasse, und die Rechtsmittelbelehrung. Sie muß eine Frist und das Wort "Widerspruch" enthalten. Das erste Etappenziel ist erreicht!
Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (kursiv gedruckte Texte bitte ersetzen):
Ihr Name und Ihre Anschrift Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse Aktenzeichen: Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse
An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren Bescheid vom Datum des Bescheids der Krankenkasse lege ich Widerspruch ein.
Begründung
Die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Form verletzen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es besteht keine ausreichende Kontrolle, die sichert, daß meine Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die falschen Hände kommen. Die Gematik GmbH und die Kassenärztlichen Vereinigungen verdienen nicht mein Vertrauen als Versicherter. Sie können die Datenverarbeitung in der Praxis meines Arztes weitgehend steuern.
Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die EGK und TI beruhen, halte ich für verfassungswidrig.
Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift
Dritter Schritt: vom Widerspruch zur Klage
Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist noch eine Widerspruchsverhandlung zu bestehen, bis Sie beim Sozialgericht Ihre Chance bekommen. Sie werden eingeladen zur Sitzung des Widerspruchsausschusses. Ob Sie dort hin gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Es ist natürlich immer besser, die offene Diskussion zu suchen. Für diesen Ratgeber hängt allerdings nichts davon ab. Wir gehen davon aus, daß Ihr Widerspruch abgelehnt wird, wenn Sie dort erscheinen oder nicht.
Nach der Widerspruchsverhandlung werden Sie wieder einen schriftlichen Bescheid erhalten. Sie erkennen ihn an der Zwischenüberschrift "Widerspruchsbescheid" und an der am Ende stehenden Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wo und bis wann Sie Klage erheben müssen. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialgerichts, bei dem Sie Ihre Klage einreichen müssen, wird im Bescheid genannt.
Reichen Sie jetzt bitte Ihre Klage beim Sozialgericht ein. Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Eine Musterklage ist hier: Datei:Klage_gegen_EGK_v1_3.pdf
Dann sind Sie so weit, wie wir bisher gut vorbereitet sind. Bitte halten Sie uns über Ihr Verfahren informiert. Besuchen Sie hin und wieder diese Seite. Sie wird laufend aktualisiert. Schreiben Sie bitte an: Datei:email.jpg