Difference between revisions of "Häufig gestellte Fragen zum rechtlichen Vorgehen gegen die EGK - FAQ"

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(Schritt 1: Vom Brief zum Bescheid)
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Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (kursiv gedruckte Texte bitte ersetzen):
 
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Ihr Name und Anschrift'''
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Versichertennummer: '''Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse'''
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Versichertennummer: ''Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse''
Aktenzeichen: '''Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse'''
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
gegen Ihren Bescheid vom '''Datum des Bescheids der Krankenkasse''' lege ich Widerspruch ein.  
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gegen Ihren Bescheid vom ''Datum des Bescheids der Krankenkasse'' lege ich Widerspruch ein.  
  
 
Begründung
 
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Die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Form verletzen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es besteht keine ausreichende Kontrolle, die sichert, daß meine Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die falschen Hände kommen. Die Gematik GmbH verdient nicht mein Vertrauen als Versicherter.
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Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die EGK und TI beruhen, halte ich für verfassungswidrig.
  
 
Mit freundlichen Grüßen
 
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Revision as of 22:00, 26 April 2010

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Dies ist eine Anleitung, wie man gegenüber der Krankenkasse seine Rechte vertreten kann. Am Beispiel der Elektronischen Gesundheitskarte.

Schritt 1: Vom Brief zum Bescheid

Sie haben einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen. Die Kasse teilt Ihnen mit, daß Sie die Elektronische Gesundheitskarte bekommen sollen. Man bittet Sie, ein Bild einzuschicken, das auf die Karte soll. Sie schreiben an die Kasse (ersetzen Sie kursiv gedruckte Texte bitte durch für Sie Zutreffendes):

Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse

An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben an mich vom Datum des Schreibens der Kasse kündigen Sie an, daß ich die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten soll. Ich lehne diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab und habe nicht die Absicht, die Karte zu benutzen. Die Karte und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz. Ich möchte weiterhin die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) benutzen. Ich beantrage hiermit, unbefristet weiterhin die KVK benutzen zu dürfen. Wenn Sie meinen, ich wäre verpflichtet, die EGK zu benutzen, senden Sie mir einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift

Eventuell müssen Sie das mehrfach wiederholen, bis Sie ein Schreiben bekommen mit dem Betreff: "Anhörung gemäß § 24 Absatz 1 SGB X". Die Krankenkasse muß Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie einen Bescheid erläßt. Sie können auf dieses Schreiben antworten, müssen es aber nicht. Die Krankenkasse kann Ihnen sowieso nicht Recht geben. Sie darf sich nicht der Meinung anschließen, das die gesetzlichen Vorschriften zur EGK gegen die Verfassung verstoßen. Dazu ist eine Verwaltungsbehörde nicht berechtigt. Auch für die Kosten der EGK und der Telematik-Infrastruktur ist keine einzelne Krankenkasse zuständig. Es lohnt sich also nicht, der Krankenkasse ihre entsprechenden Gedanken anzuvertrauen.

Zweiter Schritt: Vom Bescheid zum Widerspruch

Sie haben einen Bescheid erhalten. Das ist ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwei Dinge finden:

  • Eine Aussage wie, "Sie sind verpflichtet, die Elektronische Gesundheitskarte zu benutzen" oder "Ihr Antrag, die Krankenversichertenkarte weiterhin zu benutzen, wird abgelehnt", und
  • eine Zwischenüberschrift: "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsmittelbelehrung", und darunter Text wie: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden" oder "... können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen".

Es kommt nicht auf die Formulierung an. Wichtig sind zwei Dinge, die eindeutige Aussage, und die Rechtsmittelbelehrung. Sie muß die Frist und das Wort "Widerspruch" enthalten.

Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (kursiv gedruckte Texte bitte ersetzen):

Ihr Name und Ihre Anschrift Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse Aktenzeichen: Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse

An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom Datum des Bescheids der Krankenkasse lege ich Widerspruch ein.

Begründung

Die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Form verletzen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es besteht keine ausreichende Kontrolle, die sichert, daß meine Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die falschen Hände kommen. Die Gematik GmbH verdient nicht mein Vertrauen als Versicherter.

Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die EGK und TI beruhen, halte ich für verfassungswidrig.

Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift