Brief vom 31. Mai 2010 an den Bundesbeauftragten für die Sozialwahlen

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Name Freier Listen; Termin 10. Juni 2010

Sehr geehrter Herr Weiss,

anliegend finden Sie eine Kopie der Email, die ich Ihnen zum gleichen Thema am 19. Mai 2010 geschickt habe. Es geht um den Namen von Freien Listen bei den kommenden Sozialwahlen. Ich bin Mitglied eines, am 29.4.2010 ge-gründeten Vereins, der Listen zu den Sozialwahlen aufstellen will. Näheres über uns finden Sie unter www.liste-neuanfang.de .

Um das Recht zu haben, als Verein bei einer Krankenkasse eine Liste einzu-reichen, hätten wir bereits 2008 existieren müssen. Und hätten Anfang 2009 schon über 1000 Mitglieder z.B. bei der Techniker Krankenkasse haben müssen. Für Wahlen, die mehr als zwei Jahre später stattfinden. So steht es in § 48 a Abs. 4 SGB IV. Für Listen bei jeder weiteren Krankenkasse hätten wir schon damals weitere hunderte oder tausende Mitglieder gebraucht. Die Kriterien sind bedeutend strenger, als die für die Aufstellung von Landesli-sten für die Bundestagswahlen. Wir haben nur noch die Möglichkeit, als Freie Liste zu kandidieren. Tausende Unterstützungsunterschriften hätten wir auch als Verein gebraucht, da wir noch nie gewählt wurden. Die werden wir beibringen. Aber da es uns 2008 noch nicht gab, können wir nicht als Ver-ein, wir müssen als Freie Liste auftreten.

Als Name einer Freien Liste sind nur die Familiennamen der Unterzeichner der Wahlvorschläge zulässig. So steht es in der Anlage 2 zur "Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)", in Fussnote 1. Wenn ich das richtig ver-stehe, müßte unsere Liste bei jeder Krankenkasse unter einem anderen Na-men kandidieren, da jede Person nur bei einer Krankenkasse kandidieren kann. Das benachteiligt unsere Liste unangemessen gegenüber anderen Li-sten.

In meiner Email hatte ich Sie gebeten, sich für eine Änderung dieser Wahl-ordnung stark zu machen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialord-nung kann mit Zustimmung des Bundesrates die Wahlordnung ändern. Noch ist ausreichend Zeit dafür, weil die Listen und ihre Namen erst im November von den Wahlvorständen zugelassen werden müssen.

Wenn das nicht passiert, bliebe unserem Verein noch die Möglichkeit, gezielt Namensträger „Meier“ zu suchen, und sie in jeder unserer Listen auf Platz 1 zu setzen. Wir könnten unseren Verein jetzt in „Freie Liste Meier“ umbenen-nen. Auf diese Weise hätten wir dieselben Startchancen, wie andere Listen.

Wenn Sie das anders sehen, oder denken, daß die Wahlordnung rechtzeitig geändert wird, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung bis zum 10. Juni 2010. An diesem Tag ist unsere nächste Vereinsversammlung, auf der wir entsprechende Beschlüsse fassen müssen, um noch eine Chance zu haben, rechtzeitig mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Wir können damit erst anfangen, wenn alle Kandidaten feststehen.

Eigentlich finde ich, daß eine Pflicht zum Namen „Freie Liste Meier“ einer Demokratie unwürdig ist. Sie erinnert an das Kaiserreich, und an Maßnah-men, die zur Zeit des Sozialistengesetzes gegen die SPD getroffen wurden. Ich hoffe deswegen, daß Sie uns helfen werden, uns und den Sozialversiche-rungswahlen dieses Verfahren zu ersparen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen