Anfang Oktober 2020 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten digitalen Anwendungen zugelassen und in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen („DiGA-Verzeichnis“) aufgenommen. Damit können die Kosten für diese Gesundheits-Apps, sofern sie ärztlich verschrieben wurden, von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Inzwischen ist bekannt geworden, dass bei einer der Apps, die zur Behandlung … Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland Pfalz rät zu Vorsicht bei Gesundheits-Apps: Schutz und Sicherheit von Patientendaten müssen höchste Priorität haben weiterlesen
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