Kristina Hänel: Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB eingereicht
Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Notfallmedizinerin aus Gießen, wurde wg. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche wiederholt angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt, zuletzt im Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, ist es nach § 219a StGB verboten, dazu auch Informationen zur Verfügung zu stellen. Dagegen hat Kristina Hänel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfasungsgericht eingereicht. In einer … Kristina Hänel: Verfassungsbeschwerde gegen § 219a StGB eingereicht weiterlesen
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