Krankenkassenabfrage: Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt – lediglich Patientenquittung erhalten
Ein Mitglied der DAK folgte der Anregung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. und stellte einen Antrag auf Auskunft über seine bei der DAK gespeicherten Daten auf der Grundlage des Art. 15 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese wurde ihm verweigert, er erhielt lediglich eine Patientenquittung für den Zeitraum ab 01.01.2016. Beantragt hatte das DAK-Mitglied … Krankenkassenabfrage: Auskunft nach Art. 15 DSGVO beantragt – lediglich Patientenquittung erhalten weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden