Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ wurde von Datenschützern bereits wiederholt kritisiert, weil es Datenschutzstandards in Deutschland gegenüber dem derzeit geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch gegenüber der ab 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) absenken würde. Kritik völlig anderer Art … Die Pharmalobby fordert eine Senkung des Schutzes von Gesundheits- und Behandlungsdaten im neuen Bundesdatenschutzgesetz weiterlesen
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