Der Sozialdatenschutz – dazu zählt auch der Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten – hat auch nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 eine besondere Stellung im Datenschutzrecht. Bereichsspezifische Regelungen aus dem Sozialdatenschutz wird es auch nach dem 25.05.2018 geben. Grundlage dafür ist Art. 6 DSGVO, der bereichsspezifische Regelungen zulässt, soweit sie im Einklang mit den … Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und der Sozialdatenschutz – eine Übersicht über wichtige Neuregelungen weiterlesen
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