Das Bundesversicherungsamt (BVA) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Es hat bereits am 20.01.2017 alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger (dazu zählen auch bundesweit tätige Krankenkassen) per E-Mail seine datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen (“Apps”) zukommen lassen. Da diese Bewertung dem Großteil der ca. 70 … Datenschutzrechtliche Beurteilung des Einsatzes von mobilen Applikationen (“Apps”) in Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen durch das Bundesversicherungsamt weiterlesen
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