Mit Urteil vom 26.02.2020 (Aktenzeichen: 2 BvR 2347/15, 2 BvR 2527/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 651/16) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) festgestellt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, … Bundesverfassungsgericht: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben – Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig weiterlesen
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