12 Gedanken zu „Bundesregierung bestätigt: Keine Privatrechnung für eGK-Gegner“

  1. Mir wird aktuell von der BIG (früher BundesInnungskasse Gesundheit) die Ausstellung eines Einzelbehandlungsnachweises nur zugesagt, wenn ich einen bestimmten Zahnarzt, die Faxnummer der Praxis und ein konkretes Behandlungsdatum benenne. Ich will eigentlich nur die zahnarztprophyl. Untersuchung und ggf. daraus ergebende Behandlungen machen, schließlich wird ja der Stempel im Bonusheft gewünscht. Dadurch bin ich aber überhaupt nicht mehr flexibel (der Zahnarzt auch nicht). Klage gegen eGK und Anschluß an Telematik-Infrastruktur habe ich eingereicht, leider hat das Sozialgericht meinen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Ausstellung einer dauerhaften Zugangsberechtigung zu ärztlichen Behandlungen neben der eGK abgelehnt, worauf sich die BIG jetzt beruft.

  2. Die IKK-Classic verweigert die Ausstellung der Leistungsanspruchsbescheinigung. Diese stellt weder vor dem Besuch noch nach dem Besuch eine Bescheinigung aus. Privatrechnung musste ich bezahlen…
    Kann ich dagegen rechtlich vorgehen?

    1. Als ehemaliger IKK – Geschädigter möchte ich Dir einfach raten zu kündigen und zur HKK zu wechseln …
      Bis zum Erhalt der eGK bekommst Du eine laufend geltende Ersatz -/Versicherungsbescheinigung.

  3. Mir wird seit 4 Wochen der papiergebundene Nachweis verweigert. Habe 3 mal bei der DAK angerufen, mit dem Versprechen das ich diesen per Post erhalte. Nichts passiert. Bleibe jetzt auf den Kosten sitzen und kann mir Privatrezepte nicht mehr leisten. Mir wurde mehrfach gedroht, das ich Probleme bekomme wenn ich weiterhin die “Gesundheitskarte” verweigere. Ich empfinde das als subtile Folter und überlege, mich an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.

    1. Hallo egal,

      ein Vorschlag wäre, Dich beim Bundesversicherungsamt zu beschweren (per Post, Fax oder Online-Formular möglich).

      Das ist nach eigener Aussage auf deren website dafür zuständig (http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger/gesetzliche-krankenversicherung.html) :
      “Sofern sich ein/e Versicherte/r über eine Entscheidung oder Verfahrensweise seiner Kranken- bzw. Pflegekasse beschweren möchte, hat die/der Versicherte die Möglichkeit, sich an das Bundesversicherungsamt zu wenden. Die Beschwerde (Eingabe) über eine bundesunmittelbare Kranken- bzw. Pflegekasse löst eine rechtliche Überprüfung des Verhaltens des betroffenen Versicherungsträgers aus.

      Das Ergebnis der Prüfung, ob ein Rechtsverstoß vorliegt und zu verfolgen ist oder nicht, bildet die Grundlage für die Antwort an die/den Beschwerdeführer/in. Sofern ein Rechtsverstoß festgestellt wird, kann das Bundesversicherungsamt erforderlichenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen treffen, um ein rechtskonformes Verhalten der Kasse sicherzustellen.”

      Das Bundesversicherungsamt sagt selber (http://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/allgemeine_dokumente/pdf/FAQ_eGK.pdf – Seite 2 Absatz 2):
      “Der Leistungsanspruch der Versicherten darf nicht mit der bestehenden Verpflichtung zur Übersendung des Lichtbildes verknüpft werden. Der Anspruch bleibt auch bei Nichteinsendung eines Lichtbildes grundsätzlich erhalten.”

      Dies hat auch die Bundesregierung in der Fragestunde als Antwort auf die Anfragen von Kathrin Vogler so deutlich gesagt – siehe dazu den Kommentar oben von ulk (danke dafür!).

      Die Krankenkasse muss Dir daher nach meinem Verständnis einen Anspruchsnachweis ausstellen, mit dem Du Dich beim Arzt behandeln lassen kannst, wenn Du versichert bist.

      Ein anderer Weg wäre eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht mit dem Antrag, per einstweiliger Verfügung die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung durch die Krankenkasse anzuordnen. Das kann man ohne Rechtsanwalt machen, muss sich natürlich etwas mit der Materie und Paragrafen auseinander setzen. Leider haben wir bisher kein Musterschreiben, das wir hier zur Verfügung stellen könnten.

      Wehr Dich!
      Viel Erfolg und viele Grüße,
      Hanni

  4. Plenarsitzung vom 28.01.2016 / Bundestag / Fragestunde
    LINK zum Video

    Frage 11 der Abgeordneten Kathrin Vogler:

    Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine
    angeblich zwischen dem 6. Januar 2015 und dem 9. Januar
    2015 vorgenommene Änderung des Bundesmantelvertrags –
    Ärzte, BMV-Ä, die zum 1. Januar 2015 Gültigkeit haben soll,

    Antwort von
    Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
    desminister für Gesundheit:

    “Änderungen zwischen dem
    6. und 9. Januar 2015, wie Sie es in Ihrer Frage themati-
    siert haben, hat es nicht gegeben.”

    Kathrin Vogler (DIE LINKE):
    Sie haben vergessen, mir zu sagen, wann die Bundes-
    regierung von dieser konkreten Veränderung, über die
    wir gesprochen haben, erfahren hat und in Kenntnis ge-
    setzt worden ist.
    Die dritte Frage war, ob die Bundesregierung es für
    akzeptabel und vertragskonform hält, wenn Patientinnen
    und Patienten bei Ärztinnen und Ärzten auf den Hinweis
    stoßen, dass sie auf Grundlage des papiergebundenen
    Nachweises nicht behandelt werden, obwohl das doch
    eigentlich möglich ist.

    Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
    desminister für Gesundheit:

    ”Der Fall, den Sie nennen, dass Patienten, die jetzt mit
    einem Papiernachweis in die Praxis kommen, nicht be-
    handelt werden, entspricht nicht der gesetzlichen Grund-
    lage. Es ist klar, dass in Ausnahmefällen, wenn die elek-
    tronische Gesundheitskarte nicht vorliegt, auf Grundlage
    eines Papiernachweises behandelt werden muss.

    Kathrin Vogler (DIE LINKE):
    Ich will gerne nachfragen, ob die Bundesregierung
    vielleicht erwägt, gegenüber der Öffentlichkeit klarzu-
    stellen, dass Ärztinnen und Ärzte alle Patientinnen und
    Patienten, auch chronisch kranke, die anstatt der elektro-
    nischen Gesundheitskarte einen papiergebundenen An-
    spruchsnachweis vorlegen, genauso behandeln müssen
    und ihnen genauso die benötigten Medikamente auch für
    längere Zeiträume verschreiben müssen und dass sie
    – auch diese Befürchtung haben Ärztinnen und Ärzte
    mir gegenüber geäußert – keine Angst vor Regressforde-
    rungen vonseiten der Krankenkassen haben müssen, also
    bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, die
    anstatt der Karte einen papiergebundenen Anspruchs-
    nachweis vorlegen, keine Unterschiede machen müssen?

    Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bun-
    desminister für Gesundheit:

    “Das ist auch mit der Änderung des Manteltarifver-
    trags deutlich geworden, in dem nun steht, dass es eine
    Überbrückungsphase gibt, in der ein Papiernachweis
    gelten muss. Es ist eindeutig, dass damit alle Leistungen
    zur Verfügung gestellt werden, die auch sonst von der
    gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung ge-
    stellt werden müssen.”

    wer es im Original nachlesen möchte:
    Sitzungsprotokoll (ab Seite 25 / 26)

  5. Warum handelt Gesundheitsminister GRÖHE so garnicht oder vielleicht ist es sogar gewollt(?) – viele, viele zahlende Mitglieder, die aber die eGK verweigern werden dieser Tage sozusagen “vorgeführt” und “für unmündig erklärt” weil die Vorschriften zur neuen eGK im Bundesmantelvertrag BMV-Ä 2x in 1 Woche drastisch verändert wurden. Dabei werden Patientenrechte willendlich ausser Kraft gesetzt, die vor Tagen noch von der Bundesregierung explizit zugesagt wurden (s. Kathrin Vogler, MDB –
    http://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/elektronische_gesundheitskarte/ )

    Was ist Minister GRÖHE los – will er mit dem “KNÜPPEL aus dem Sack” auf alle 5 Millionen Mitglieder einschlagen, die heute noch verweigern ???
    Ich schäme mich dieser Tage, ein Deutscher zu sein, weil solche Brachial-Massnahmen zuletzt nur von ultrarechten Regierungen anno 1933 praktiziert wurden…hat Deutschland sowas heute nötig – oder ist Minister GRÖHE der falsche Mann am falschen Ort ???

    1. Liebe Schreiberin, lieber Schreiber,

      leider scheint Minister Gröhe seine Aufgabe tatsächlich eher in der Förderung von Wirtschaftsunternehmen zu sehen, die mit IT-Systemen im Gesundheitsbereich jede Menge Geld verdienen wollen, als in der Versorgung der Patienten und dem Schutz unserer Patientendaten.
      Auf dem IT-Gipfel Anfang November 2014 hat Minister Größe z.B. gesagt, “Informationstechnologien hätten dazu beigetragen, dass sich die Gesundheitsbranche zu einer Wachstumsbranche auf Expansionskurs mit mehr als 5 Millionen Arbeitsplätzen entwickelt habe.”
      http://www.bvmed.de/de/bvmed/publikationen/bvmed-newsletter/bvmed-newsletter-43-14/groehe-zu-ehealth-it-chancen-staerker-nutzen

      Wobei natürlich von den Arbeitsplätzen und nicht vom Gewinn der IT-Unternehmen die Rede ist, den die bei dem Geschäft machen.

      Dagegen müssen wir uns wehren.

      Viele Grüße, Hanni

    1. Grundsätzlich sind die Infos schon hilfreich, man beachte aber den letzten Satz:
      “Diese Regelung gilt allerdings nicht bei Zahnärzten.“
      Das ist dann ja ein Problem.

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