Bundesgerichtshof: Ärzt*innen müssen sicherstellen, dass Patient*innen Kenntnis von Befunden erhalten

Die Entscheidung: Mit Urteil vom 26.06.2018 (Aktenzeichen: VI ZR 285/17) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass Hausärzt*innen aus einem Arztbrief, der nur an sie geht, unschwer erkennen könnten, dass eine Klinik sie irrtümlicherweise für die behandelnde Praxis halten. Gerade in ihrer koordinierenden Funktion als Hausärzt*innen müssten sie eine solche Information weitergeben. „Der Arzt hat sicherzustellen, … Bundesgerichtshof: Ärzt*innen müssen sicherstellen, dass Patient*innen Kenntnis von Befunden erhalten weiterlesen