Protokoll Mitgliederversammlung vom 17. Februar 2018

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Protokoll der Jahreshauptversammlung des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. am 17. Februar 2018 in Bielefeld-Sennestadt


Anwesend: 4 Mitglieder persönlich anwesend, 3 Mitglieder durch Telefonkonferenz anwesend

Tagesordnung: 1. Versammlungsleitung und Protokoll 2. Unsere Position zur Gestaltung einrichtungsübergreifender elektronischer Gesundheitsakten 3. Bericht vom EGK-Rechtshilfefonds 4. Satzungsänderungen 5. Rechenschaftsbericht des Vorstands 6. Entlastung des Vorstands 7. Neuwahl des Vorstands

zu TOP 1: Der Vorsitzende Jan Kuhlmann verweist auf den per Rundmail mitgeteilten Entwurf der Tagesordnung (s. o.). Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Jan Kuhlmann wird einstimmig zum Versammlungsleiter gewählt. Walter Schmidt wird einstimmig zum Protokollanten gewählt.

zu TOP 2: Das auf der Homepage des Vereins unter "Forderungen zur einrichtungsübergreifenden E-Gesundheitsakte" (https://patientenrechte-datenschutz.de/informationen/forderungen-zur-einrichtungsuebergreifenden-e-gesundheitsakte/) veröffentlichte Positionspapier wird einstimmig beschlossen. Die in der Aktion: Stoppt die e-Card! vereinigten Organisationen und Personen werden in der Folgewoche über das Positionspapier unterrichtet. Unmittelbar nach der (voraussichtlichen) Bildung einer Große Koalition im Bund wird das Positionspapier an die/den neue/n Bundesgesundheitsminister/in und die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Gesundheit versandt. Begleitend dazu wird eine Pressemitteilung versandt.

zu TOP 3: Jan Kuhlmann informiert: Die Ausschreibung des EGK-Rechtshilfefonds (siehe https://patientenrechte-datenschutz.de/rechtshilfefonds-elektronische-gesundheitskarte/ausschreibung-des-egk-rechtshilfefonds/) wurde ohne Auswahl eines geeigneten Klageverfahrens vorerst beendet.

zu TOP 4: Der Vorstand hat mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung insgesamt vier Satzungsänderungen zur Beschlussfassung vorgelegt: Antrag 1: § 4 Abs. 2 erhält den folgenden neuen ersten Satz: 2. Stimmberechtigtes Mitglied kann werden, wer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Einstimmig Nichtbefassung beschlossen Antrag 2: § 4 Abs. 3 erhält folgenden neuen Wortlaut: 3. Die stimmberechtigte Mitgliedschaft im Verein wird per E-Mail oder durch ein Formular im Internet beim Vorstand beantragt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Wenn der Vorstand keinen Beschluss fasst, die antragstellende Person nicht aufzunehmen, dann ist die Person 6 Wochen nach Eingang ihres Antrags automatisch in den Verein aufgenommen. Ihre Aufnahme wird per E-Mail bestätigt. Der Vorstand kann innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrags mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, eine Person nicht aufzunehmen. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine Person, deren Aufnahme vom Vorstand abgelehnt wurde, in den Verein aufgenommen werden. Einstimmig beschlossen Antrag 3: In § 5 wird in Abs. 2 hinten eingefügt: Stimmberechtigte Mitglieder können zugleich Fördermitglieder sein. Einstimmig Nichtbefassung beschlossen Antrag 4: § 10 Abs. 2 wird folgendermaßen gefasst Es werden mindestens eine, und höchstens drei Personen als Vorsitzende/r, sowie weitere Vorstandsmitglieder gewählt. Der oder die Vorsitzende/n bilden den Vereinsvorstand im Sinne von § 26 BGB. Jede/r Vorsitzende ist jeweils allein vertretungsberechtigt. Einstimmig beschlossen

zu TOP 5: Mündlich durch Jan Kuhlmann.

zu TOP 6: Auf Antrag von Walter Schmidt wird die Entlastung des Vorstands einstimmig beschlossen.

zu TOP 7: In getrennten Wahlgängen und offener Abstimmung wurden jeweils einstimmig gewählt: Uta Schmitt als Vorsitzende Jan Kuhlmann als Vorsitzender Bernhard Scheffold als Vorsitzender Cornelia Jürgens als Vorstandsmitglied (Kasse) Dörthe Hinz als Vorstandsmitglied

Die gewählten erklärten, sie nehmen die Wahl an.

Bielefeld-Sennestadt, den 17. Februar 2018




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Jan Kuhlmann Walter Schmidt Versammlungsleiter Protokollführung