Häufig gestellte Fragen zum rechtlichen Vorgehen gegen die EGK - FAQ

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Dies ist eine Anleitung, wie man gegenüber der Krankenkasse seine Rechte vertreten kann. Am Beispiel der Elektronischen Gesundheitskarte. Voraussetzung ist, daß Sie die Karte bereits bekommen sollen. Bisher sind nur einige tausend von den 60 Millionen Versicherten betroffen.

Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen das passiert.

Die Krankenkassen haben zwar viele Leute beschäftigt, aber nicht für eine massenhafte politische und rechtliche Diskussion mit ihren Mitgliedern. Wenn nur ein Prozent der Betroffenen mit Widerspruch und Klage gegen die EGK vorgeht, muss allein dadurch bei den Verantwortlichen ein Umdenken stattfinden. Wir hoffen, daß viele sich die Zeit nehmen, unsere Texte etwas abzuwandeln. Jeder könnte das eine oder andere Detail anders machen.

Vom Brief zum Bescheid

Sie haben einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen. Die Kasse teilt Ihnen mit, daß Sie die Elektronische Gesundheitskarte bekommen sollen. Man bittet Sie, ein Bild einzuschicken, das auf die Karte soll. Sie schreiben an die Kasse (ersetzen Sie kursiv gedruckte Texte bitte durch für Sie Zutreffendes):

Ihr Name und Ihre Anschrift

Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse

An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben an mich vom Datum des Schreibens der Kasse kündigen Sie an, daß ich die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten soll. Ich lehne diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab und habe nicht die Absicht, die Karte zu benutzen. Die Karte und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz. Ich beantrage hiermit, unbefristet weiterhin die Krankenversichertenkarte zu benutzen. Wenn Sie meinen, ich wäre verpflichtet, die EGK zu benutzen, senden Sie mir einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.

Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift

Eventuell müssen Sie das mehrfach wiederholen, bis Sie ein Schreiben bekommen mit dem Betreff: "Anhörung gemäß § 24 Absatz 1 SGB X". Die Krankenkasse muß Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie einen Bescheid erläßt. Sie können auf dieses Schreiben antworten, müssen es aber nicht. Die Krankenkasse kann Ihnen sowieso nicht Recht geben. Sie darf sich nicht der Meinung anschließen, dass die gesetzlichen Vorschriften zur EGK gegen die Verfassung verstoßen. Dazu ist eine Verwaltungsbehörde nicht berechtigt. Auch für die Kosten der EGK und der Telematik-Infrastruktur ist keine einzelne Krankenkasse zuständig. Wir sind für ausführliche politische Diskussion zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen über die Kosten des Gesundheitswesens. Für das Verfahren bringen sie juristisch nichts. Aber es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sie trotzdem versucht. Schreiben Sie bitte ruhig mehr, als erforderlich ist, aber auf keinen Fall weniger.

Vom Bescheid zum Widerspruch

Sie haben einen Bescheid erhalten. Das ist ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwei Dinge finden:

  • Eine Aussage wie, "Sie sind verpflichtet, die Elektronische Gesundheitskarte zu benutzen" oder "Ihr Antrag, die Krankenversichertenkarte weiterhin zu benutzen, wird abgelehnt", und
  • eine Zwischenüberschrift: "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsmittelbelehrung", und darunter Text wie: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden" oder "... können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen".

Es kommt nicht auf die Formulierung an. Wichtig sind zwei Dinge, die eindeutige Aussage der Kasse, und die Rechtsmittelbelehrung. Sie muß die Frist für Ihren Widerspruch enthalten. Das erste Etappenziel ist erreicht!

Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (kursiv gedruckte Texte bitte ersetzen):

Ihr Name und Ihre Anschrift

Versichertennummer: Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse

Aktenzeichen: Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse

An Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom Datum des Bescheids der Krankenkasse lege ich Widerspruch ein.

Begründung

Die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Form verletzen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es besteht keine ausreichende Kontrolle, die sichert, daß meine Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die falschen Hände kommen. Die Gematik GmbH und die Kassenärztlichen Vereinigungen verdienen nicht mein Vertrauen als Versicherter. Sie können die Datenverarbeitung in der Praxis meines Arztes weitgehend steuern.

Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die EGK und TI beruhen, halte ich für verfassungswidrig.

Mit freundlichen Grüßen Datum, Ort, Unterschrift

Zur Begründung können Sie viele andere Argumente vorbringen. Bedienen Sie sich zum Beispiel aus der Musterklage (Datei:Klage_gegen_EGK_v1_3.pdf) oder aus den Veröffentlichungen der Aktion: Stoppt die e-Card!

Vom Widerspruch zur Klage

Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist noch eine Widerspruchsverhandlung zu bestehen. Sie werden eingeladen zur Sitzung des Widerspruchsausschusses. Ob Sie dort hin gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Es ist natürlich immer besser, die offene Diskussion zu suchen. Für diesen Ratgeber hängt allerdings nichts davon ab. Wir gehen davon aus, daß Ihr Widerspruch abgelehnt wird. Egal ob Sie dort erscheinen oder nicht.

Nach der Widerspruchsverhandlung werden Sie wieder einen schriftlichen Bescheid erhalten. Sie erkennen ihn an der Zwischenüberschrift "Widerspruchsbescheid" und an der am Ende stehenden Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wo und bis wann Sie Klage erheben müssen. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialgerichts, bei dem Sie Ihre Klage einreichen müssen, wird im Bescheid genannt.

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Sie brauchen auch keinen Rechtsanwalt! Klagen dürfen Sie selbst. Reichen Sie jetzt bitte unbedingt rechtzeitig Ihre Klage beim Sozialgericht ein. Also innerhalb der Frist, die im Widerspruchsbescheid genannt ist. Eine ausführliche Musterklage ist hier: Datei:Klage_gegen_EGK_v1_3.pdf

Ungefähr so sieht die Klage aus, die bereits anhängig ist. Aber viele Klagen sind deutlich besser als eine.

Bitte halten Sie uns über Ihr Verfahren informiert. Besuchen Sie hin und wieder diese Seite. Sie wird laufend aktualisiert. Schreiben Sie bitte an: Datei:email.jpg