Difference between revisions of "Häufig gestellte Fragen zum rechtlichen Vorgehen gegen die EGK - FAQ"

From patientenrechte-datenschutz.de
Jump to: navigation, search
m (Hob den Schutz von „Mit Widerspruch und Klage gegen die EGK“ auf)
(Wozu das Ganze)
 
(69 intermediate revisions by the same user not shown)
Line 1: Line 1:
Dies ist eine Anleitung, wie man gegenüber der Krankenkasse seine Rechte vertreten kann. Am Beispiel der Elektronischen Gesundheitskarte. Voraussetzung ist, daß Sie die Karte bereits bekommen sollen. Bisher sind nur einige tausend von den 60 Millionen Versicherten betroffen.
+
= Wozu das Ganze =
  
Der Ablauf, den diese Anleitung beschreibt, wird fast sechs Monate dauern. In der Zeit werden Sie dafür etwa zwei Stunden brauchen, wenn Sie nichts Überflüssiges tun. Es entstehen lediglich Portokosten. Risiken gehen Sie keine ein. Wenn alles schiefgeht: das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass Sie die EGK benutzen müssen. Und an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Wenn Sie nichts tun, wird es bedeutend wahrscheinlicher, daß Ihnen  das passiert.
+
Die Fragen und Antworten beziehen sich auf das rechtliche Vorgehen gegen die EGK. Anleitungen zu diesem juristischen Vorgehen gibt es zum Beispiel [https://digitalcourage.de/themen/elektronische-gesundheitskarte/fragen-und-antworten-zur-egk bei digitalcourage] und [http://liste-neuanfang.org/widerspruch.php hier bei uns.]
  
Die Krankenkassen haben zwar viele Leute beschäftigt, aber nicht für eine massenhafte politische und rechtliche Diskussion mit ihren Mitgliedern. Wenn nur ein Prozent der Betroffenen mit Widerspruch und Klage gegen die EGK vorgeht, muss allein dadurch bei den Verantwortlichen ein Umdenken stattfinden. Wir hoffen, daß viele sich die Zeit nehmen, unsere Texte etwas abzuwandeln. Jeder könnte das eine oder andere Detail anders machen.  
+
Fragen dazu können [https://listen.akvorrat.org/mailman/listinfo/akv-ag-ecard auf der AKV-ECard Mailing-Liste gestellt werden.] Es sollten nur Fragen gestellt werden, die nicht in diesem Dokument beantwortet werden. Fragen und Antworten von der Mailing-Liste können nach wenigen Tagen hier erscheinen.
  
== Vom Brief zum Bescheid ==
+
= Vorgehen mit oder ohne Rechtsanwalt =
  
Sie haben einen Brief von Ihrer Krankenkasse bekommen. Die Kasse teilt Ihnen mit, daß Sie die Elektronische Gesundheitskarte bekommen sollen. Man bittet Sie, ein Bild einzuschicken, das auf die Karte soll. Sie schreiben an die Kasse (ersetzen Sie kursiv gedruckte Texte bitte durch für Sie Zutreffendes):
+
===Frage: Ist es sinnvoll, ohne Rechtsanwalt Klage zu erheben?===
 +
'''Antwort:''' Wenn Sie es sich leisten können oder eine gute Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen. Kosten liegen zwischen 500 und 1000 EUR. Es sind bereits drei bis vier Anwältinnen und Anwälte mit Klagen gegen die EGK befasst, in Berlin, Hamburg, Hannover. Wenn Sie woanders wohnen, empfehlen wir Ihnen, lieber zu einem lokalen Anwalt zu gehen. Wenn Sie ohne Anwalt vorgehen, brauchen Sie gute Nerven. Sie werden häufig Situationen haben, auf die Sie nicht gut vorbereitet sind. Wenn Sie gelernt haben, damit zu leben, dass Sie unvermeidlich Fehler machen, dann empfehle ich, einen Prozess selbst zu führen. Die Erfahrung wäre es dann wert, gemacht zu werden. Zum Beispiel: Sie machen Projektarbeit in der IT. Sie sind selber Arzt oder Künstler. Oder Sie sind Rentnerin oder Arbeitslose, die schnell lesen kann und etwas Zeit hat. In jedem dieser Fälle werden Sie das sozialgerichtliche Verfahren alleine gut überstehen: weil Sie es als Lernprozess erleben können. Vor dem Verfassungsgericht werden wir hoffentlich eine gute Vertretung für alle auf die Beine stellen. Aber da müssen wir erst mal hinkommen.
  
<div class="orange black" style="border-style: dashed; padding:10px; font-size:90%;">
+
Wahrscheinlich trifft es für die Mehrheit der Menschen zu, dass keine der drei Möglichkeiten vorhanden sind:
''Ihr Name und Ihre Anschrift''
+
* Sie können oder wollen kein Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben.
 +
* Sie sind nicht rechtsschutzversichert.
 +
* Sie haben nicht die Zeit, die Nerven, die Lesegeschwindigkeit, um das Sozialgerichtsverfahren gegen die EGK als Lernprozess zu betreiben.
  
Versichertennummer: ''Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse''
+
Nutzen Sie dann andere Möglichkeiten, aktiv zu sein. "Widerspruch und Klage" kann derzeit nur Sache einer Minderheit sein. Wenn uns jemand 25.000 EUR geben würde, könnten wir beliebig vielen Leuten ihren Rechtsanwalt organisieren, und hätten in kürzester Zeit tausende Kläger. Aber das muss jemand wollen, der 25.000 EUR hat. Wenn ich sie hätte, würde ich das organisieren, aber ich habe sie nicht.
  
An ''Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse''
+
===Frage: Habe ich echte Chancen zu gewinnen, die ich mir durch Selbstvertretung vermasseln könnte?===
 +
'''Antwort:''' Sowohl mit, als auch ohne Anwalt besteht die Möglichkeit, durch Fehler im sozialgerichtlichen Verfahren alle Chancen beim Verfassungsgericht zu vergeigen. Es kann auch sein, dass wir alle nicht die geringste Chance haben. Wenn man alles in seiner Klage unterbringt, in allen Instanzen, was man gegen die EGK vorbringen kann, und zu allem überzeugende Beweise benennt, und wenn man dann trotzdem verliert, nur dann hat man allen Grund, die Rechtsprechung zu verfluchen. Hat man das nicht getan, darf man sich an die eigene Nase fassen.
  
Sehr geehrte Damen und Herren,
+
===Frage: Besteht die Gefahr, wenn ich ohne Anwalt irgendetwas völlig falsch mache, dass ich mich für das weitere Verfahren disqualifiziere?===
 +
'''Antwort:''' Diese Möglichkeit von Fehlern besteht, mit oder ohne Anwalt. Bei wem ich Fehler für wahrscheinlicher halte, könnte ich erst sagen, wenn ich sowohl Sie als auch den Anwalt kenne.
  
in Ihrem Schreiben an mich vom ''Datum des Schreibens der Kasse'' kündigen Sie an, daß ich die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) erhalten soll. Ich lehne diese Karte und die dahinter stehende Telematik-Infrastruktur ab und habe nicht die Absicht, die Karte zu benutzen. Die Karte und die Infrastruktur verstoßen gegen mein Recht auf Datenschutz. Ich beantrage hiermit, unbefristet weiterhin die Krankenversichertenkarte zu benutzen. Wenn Sie meinen, ich wäre verpflichtet, die EGK zu benutzen, senden Sie mir einen Bescheid, gegen den ich Widerspruch einlegen kann.  
+
===Frage: Kann ich, wenn ich beim Bundesverfassungsgericht angekommen bin, wo Aussichten auf Erfolg besteht, meine Schriftsätze neu aufsetzen lassen, ohne dass Fehler aus vorigen Instanzen eine Rolle spielen?===
 +
'''Antwort:''' Es kommt nicht darauf an, welche von mehreren Klagen am Ende gewinnt. Es gibt bisher rund 20. Wenn eine Person gewinnt, und die EGK kann nicht wie geplant eingeführt werden, dann gilt das für uns alle. Sogar für die, die gar nicht geklagt haben. Ihren Prozess gewinnen werden nur, die von Anfang an das meiste richtig gemacht haben. Alle anderen werden verlieren. Hinterher ist man immer schlauer. Sie kennen den Spruch "zwei Juristen - drei Meinungen". Er gilt auch bei uns. Wenn wir viele verschiedene Argumentationslinien verfolgen, in derselben Klage, oder in unterschiedlichen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass das richtige Argument dabei ist, höher.
  
Mit freundlichen Grüßen
+
= Der rechtliche Weg =
''Datum, Ort, Unterschrift''
 
</div>
 
  
Eventuell müssen Sie das mehrfach wiederholen, bis Sie ein Schreiben bekommen mit dem Betreff:  ''"Anhörung gemäß § 24 Absatz 1 SGB X"''. Die Krankenkasse muß Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie einen Bescheid erläßt. Sie können auf dieses Schreiben antworten, müssen es aber nicht. Die Krankenkasse kann Ihnen  sowieso nicht Recht geben. Sie ''darf'' sich nicht der Meinung anschließen, dass die gesetzlichen Vorschriften zur EGK gegen die Verfassung verstoßen. Dazu ist eine Verwaltungsbehörde nicht berechtigt. Auch für die Kosten der EGK und der Telematik-Infrastruktur ist keine einzelne Krankenkasse zuständig. Wir sind für ausführliche politische Diskussion zwischen Versicherten und ihren Krankenkassen über die Kosten des Gesundheitswesens. Für das Verfahren bringen sie juristisch nichts. Aber es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man sie trotzdem versucht. Schreiben Sie bitte ruhig mehr, als erforderlich ist, aber auf keinen Fall weniger.
+
===Frage: Komme ich irgendwann nur noch mit Anwalt weiter?===
  
== Vom Bescheid zum Widerspruch ==
+
'''Antwort:''' Anwaltszwang besteht nur beim Bundessozialgericht, sonst nirgends auf unserem Weg. Wenn Sie dort ankommen, sonst keinen Anwalt haben, können Sie zur Not mich nehmen.
  
Sie haben einen Bescheid erhalten. Das ist ein Schreiben Ihrer Krankenkasse, in dem Sie zwei Dinge finden:
+
===Frage: Wie ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht?===
* Eine Aussage wie, "Sie sind verpflichtet, die Elektronische Gesundheitskarte zu benutzen" oder "Ihr Antrag, die Krankenversichertenkarte weiterhin zu benutzen, wird abgelehnt", und
 
* eine Zwischenüberschrift: "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Rechtsmittelbelehrung", und darunter Text wie: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden" oder "... können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen".
 
Es kommt nicht auf die Formulierung an. Wichtig sind zwei Dinge, die eindeutige Aussage der Kasse, und die Rechtsmittelbelehrung. Sie muß die Frist für Ihren Widerspruch enthalten. Das erste Etappenziel ist erreicht!
 
  
Jetzt müssen Sie fristgemäß Widerspruch einlegen! Bitte unbedingt die Frist beachten. Sie schreiben an die Kasse (kursiv gedruckte Texte bitte ersetzen):
+
In [http://liste-neuanfang.org/widerspruch.php "Mit Widerspruch und Klage gegen die eGK"] sind als Instanzen das Sozial- und das Landessozialgericht aufgeführt. Danach müsste - glaube ich - noch das Bundessozialgericht (mit Anwaltszwang) kommen, bevor man das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. Oder gibt es eine Abkürzung?
  
<div class="PrettyTextBox" style="border-style: dashed; padding:10px; font-size:90%;">
+
'''Antwort:''' Nach einer Niederlage beim Sozialgericht (SG) (1. Instanz) gibt es maximal drei Wege, wie es weitergeht.
''Ihr Name und Ihre Anschrift''
+
* Weg 1: Nach Niederlage beim SG Berufung zum Landessozialgericht (LSG), Niederlage auch dort, Revision beim Bundessozialgericht, Niederlage auch dort, Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht.
 +
* Weg 2: Nach Niederlage beim SG, mit Einverständnis des Gegners, Sprungrevision zum Bundessozialgericht (BSG), Niederlage auch dort, Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht.
  
Versichertennummer: ''Ihre Versichertennummer bei Ihrer Krankenkasse''
+
Der 6er im Lotto wäre: bei einem der Gerichte keine Niederlage. Sondern Vorlagebeschluss nach Artikel 100 Grundgesetz, direkt zum Verfassungsgericht. Das sind die Wege. Im ersten Verfahren gehen wir Weg 1.
  
Aktenzeichen: ''Aktenzeichen des Bescheids der Krankenkasse''
+
= Einstweilige Verfügung =
  
An ''Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse''
+
===Frage:Das Gericht fragt mich, ob ich meinen Antrag auf Einstweilige Verfügung zurücknehme. Sonst soll ich die Dringlichkeit begründen. Was soll ich tun?===
 +
 +
'''Antwort:''' Einen Antrag auf einstweilige Verfügung sollte man erst stellen, wenn man ohne EGK nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse behandelt würde.  Die Krankenkassen behaupteten früher, das würde passieren. Deshalb haben wir diesen Antrag anfangs gestellt. Im ersten Verfahren hatte die Krankenkasse daraufhin zugesichert, den Kläger noch mindestens ein Jahr lang ohne EGK zu versorgen.
  
Sehr geehrte Damen und Herren,
+
Mittlerweile werden die Kläger gegen die EGK während des Verfahrens, falls sie es brauchen, ohne EGK auf Kosten der Krankenkassen ärztlich behandelt. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, empfehle ich, den Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückzunehmen.
  
gegen Ihren Bescheid vom ''Datum des Bescheids der Krankenkasse'' lege ich Widerspruch ein.
+
= Zeugen =
  
Begründung
+
===Frage: Ich kenne keinen Fachmenschen. Kann ich einfach den Autor einer Internetseite angeben oder angeben, dass man über den CCC einen Experten findet? ===
  
Die Elektronische Gesundheitskarte (EGK) und die Telematik-Infrastruktur (TI) in ihrer jetzigen Form verletzen mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es besteht keine ausreichende Kontrolle, die sichert, daß meine Gesundheitsdaten auf keinen Fall in die falschen Hände kommen. Die Gematik GmbH und die Kassenärztlichen Vereinigungen verdienen nicht mein Vertrauen als Versicherter. Sie können die Datenverarbeitung in der Praxis meines Arztes weitgehend steuern.
+
'''Antwort:''' Man braucht niemanden zu fragen, ehe man sie oder ihn als Zeugen benennt. Die Zeugenpflicht ist eine staatsbürgerliche Grundpflicht. Jeder, der was weiß, muss es vor Gericht aussagen, und ist dabei zur Wahrheit verpflichtet. Träger von Berufs- und Firmengeheimnissen müssen erst eine Aussageerlaubnis einholen, aber das ist deren Problem.
  
Die gesetzlichen Bestimmungen, auf denen die EGK und TI beruhen, halte ich für verfassungswidrig.  
+
Ich empfehle, zu Fragen der IT-Sicherheit der EGK Prof. Hartmut Pohl als Zeugen zu benennen. Anschrift finden Sie in der Musterklage. Er ist Professor für IT Sicherheit und damit als ausreichend qualifizierter Zeuge nicht in Frage zu stellen.
  
Mit freundlichen Grüßen
+
Es wäre ein großer Erfolg, wenn wir eine Beweisaufnahme in einem EGK Verfahren bekommen. Sie darf natürlich nicht nach hinten losgehen. Deswegen warne ich vor der Benennung des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den Datenschutz, ausser die Beweisfrage ist sachkundig formuliert. Sie werden Propaganda für die EGK treiben, wann immer sie die Möglichkeit dazu haben. Perverserweise ist die EGK "ihr Baby". Aber zum Beispiel einen "instruierten Mitarbeiter der Gematik GmbH"  als Zeugen dafür zu benennen, dass die jetzige EGK-Generation unsicher ist, kein Problem.
''Datum, Ort, Unterschrift''
 
</div>
 
  
Zur Begründung können Sie viele andere Argumente vorbringen. Bedienen Sie sich zum Beispiel aus der Musterklage ([[Datei:Klage_gegen_EGK_v1_3.pdf]]) oder aus den Veröffentlichungen der [http://www.stoppt-die-e-card.de/ Aktion: Stoppt die e-Card!]
+
===Frage: Ein Video kann ich in einer Klage nicht zitieren, oder?===
 +
Ich suche Belege für meine Annahme, dass die freiwilligen Anwendungen der eGK nicht freiwillig bleiben werden. Genau diese Aussage habe ich von einem Experten des AK Vorrat in einem Video (auf der Internetseite des AK Vorrat) gehört.  
  
== Vom Widerspruch zur Klage ==
+
'''Antwort:''' Benennen Sie die Person als Zeugen, die im Video zu sehen ist, und zwar für das, was für den Prozess relevant ist und im Video gesagt wurde. Bitte bedenken Sie zwei Dinge. Erstens. Die EGK steht im Gesetz. Sozialgerichte sind an das Gesetz gebunden. Wenn das Gesetz gegen die Verfassung verstößt, und Sie davon betroffen sind, kann das Sozialgericht den Fall nach Karlsruhe schicken. Zweitens. Betroffen sein, heißt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, persönlich, unmittelbar, und gegenwärtig von etwas betroffen sein. Gegenwärtig betroffen ist man von einem Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, wenn man '''zum heutigen Zeitpunkt''' den nachteiligen Auswirkungen des Gesetzes nicht entgehen kann.
  
Nach dem rechtzeitigen Widerspruch ist noch eine Widerspruchsverhandlung zu bestehen. Sie werden eingeladen zur Sitzung des Widerspruchsausschusses. Ob Sie dort hin gehen oder nicht, ist Ihre Entscheidung. Es ist natürlich immer besser, die offene Diskussion zu suchen. Für diesen Ratgeber hängt allerdings nichts davon ab. Wir gehen davon aus, daß Ihr Widerspruch abgelehnt wird. Egal ob Sie dort erscheinen oder nicht.
+
= Wie bezeichne ich mich selbst =
  
Nach der Widerspruchsverhandlung werden Sie wieder einen schriftlichen Bescheid erhalten. Sie erkennen ihn an der Zwischenüberschrift "Widerspruchsbescheid" und an der am Ende stehenden Rechtsmittelbelehrung. Darin steht, wo und bis wann Sie Klage erheben müssen. Die Adresse des für Sie zuständigen Sozialgerichts, bei dem Sie Ihre Klage einreichen müssen, wird im Bescheid genannt.
 
  
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Sie brauchen auch keinen Rechtsanwalt! Klagen dürfen Sie selbst. Reichen Sie jetzt bitte unbedingt rechtzeitig Ihre Klage beim Sozialgericht ein. Also innerhalb der Frist, die im Widerspruchsbescheid genannt ist. Eine ausführliche Musterklage ist hier:
+
===Frage: Ich werde nicht durch einen Anwalt vertreten, wie bezeichne ich mich also selbst ===
[[Datei:Klage_gegen_EGK_v1_3.pdf]]
+
"Ich beantrage" (oder "Ich als Klägerin beantrage") vs. " Die Klägerin
 +
beantragt"...?
  
Ungefähr so sieht die Klage aus, die bereits anhängig ist. Aber viele Klagen sind deutlich besser als eine.  
+
'''Antwort:''' Sie können alles das machen, die Sozialgerichte sind da nicht pingelig. Korrekterweise benutzt man in gerichtlichen Schriftsätzen die Prozessrolle als Bezeichnung einer Partei, in Ihrem Fall "die Klägerin". Man benutzt immer die dritte Person, also nicht "ich beantrage" sondern: "die Klägerin beantragt". Der tiefere Sinn ist, dem Gericht alles mundgerecht zu servieren, so dass das Gericht im besten Fall Ihre Klage abschreibt, als Urteil. Das Gericht hat mit vielen Leuten zu tun und will sich nicht alle Namen merken, deshalb "die Klägerin" - "die Beklagte".
  
Bitte halten Sie uns über Ihr Verfahren informiert. Besuchen Sie hin und wieder diese Seite. Sie wird laufend aktualisiert. Schreiben Sie bitte an: [[Datei:email.jpg]]
+
= Vorlage von Beweismitteln =
 +
 
 +
===Frage: Brauche ich vielleicht gar keine Beweise, weil ich an der Stelle keine Tatsachen behaupte, sondern meine Beweggründe darstelle?===
 +
 
 +
'''Antwort:''' Bitte unbedingt Beweise angeben! Was nicht beweisbar ist, sollte man vor Gericht gar nicht vortragen.
 +
 
 +
===Frage: Kann es mir passieren, dass das Gericht statt einer Zeugenaussage ein Gutachten anfordert und das entsprechend teuer wird?===
 +
 
 +
'''Antwort:''' Das kann nicht passieren. Im Sozialgerichtsverfahren ermittelt das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es gibt dort nicht die Pflicht, sein Recht auf eigene Kosten zu beweisen. Im Gegensatz zum Zivilprozess. Allerdings muss man natürlich dem Gericht erklären, wieso Gesetz oder Verfassung einem Rechte garantieren, die durch die Krankenkasse verletzt werden. Wenn man das ausreichend plausibel macht, werden die entsprechenden Beweise auf Staatskosten erhoben. Kann man das nicht plausibel machen, verliert man ohne Beweisaufnahme. So die Theorie.  
 +
 
 +
===Frage: Bekomme ich Probleme, wenn ich dem Gericht Unterlagen vorlege, die urheberrechtlich geschützt sind?===
 +
 
 +
'''Antwort:''' Nein.
 +
 
 +
===Frage: Kann ich Internet-Links als Quelle angeben?===
 +
Das Dokument ist über 100 Seiten lang - das will ich nicht alles ausdrucken und beilegen, ich beziehe mich nur auf eine kurze Passage.
 +
 
 +
'''Antwort:''' Drucken Sie den Teil aus, der nachvollziehbar Ihre Argumente unterstützt. Quellenangabe nicht vergessen. Nur Internet-Link angeben wäre nicht zulässig.

Latest revision as of 22:47, 28 April 2015

Contents

Wozu das Ganze

Die Fragen und Antworten beziehen sich auf das rechtliche Vorgehen gegen die EGK. Anleitungen zu diesem juristischen Vorgehen gibt es zum Beispiel bei digitalcourage und hier bei uns.

Fragen dazu können auf der AKV-ECard Mailing-Liste gestellt werden. Es sollten nur Fragen gestellt werden, die nicht in diesem Dokument beantwortet werden. Fragen und Antworten von der Mailing-Liste können nach wenigen Tagen hier erscheinen.

Vorgehen mit oder ohne Rechtsanwalt

Frage: Ist es sinnvoll, ohne Rechtsanwalt Klage zu erheben?

Antwort: Wenn Sie es sich leisten können oder eine gute Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt beauftragen. Kosten liegen zwischen 500 und 1000 EUR. Es sind bereits drei bis vier Anwältinnen und Anwälte mit Klagen gegen die EGK befasst, in Berlin, Hamburg, Hannover. Wenn Sie woanders wohnen, empfehlen wir Ihnen, lieber zu einem lokalen Anwalt zu gehen. Wenn Sie ohne Anwalt vorgehen, brauchen Sie gute Nerven. Sie werden häufig Situationen haben, auf die Sie nicht gut vorbereitet sind. Wenn Sie gelernt haben, damit zu leben, dass Sie unvermeidlich Fehler machen, dann empfehle ich, einen Prozess selbst zu führen. Die Erfahrung wäre es dann wert, gemacht zu werden. Zum Beispiel: Sie machen Projektarbeit in der IT. Sie sind selber Arzt oder Künstler. Oder Sie sind Rentnerin oder Arbeitslose, die schnell lesen kann und etwas Zeit hat. In jedem dieser Fälle werden Sie das sozialgerichtliche Verfahren alleine gut überstehen: weil Sie es als Lernprozess erleben können. Vor dem Verfassungsgericht werden wir hoffentlich eine gute Vertretung für alle auf die Beine stellen. Aber da müssen wir erst mal hinkommen.

Wahrscheinlich trifft es für die Mehrheit der Menschen zu, dass keine der drei Möglichkeiten vorhanden sind:

  • Sie können oder wollen kein Geld für einen Rechtsanwalt ausgeben.
  • Sie sind nicht rechtsschutzversichert.
  • Sie haben nicht die Zeit, die Nerven, die Lesegeschwindigkeit, um das Sozialgerichtsverfahren gegen die EGK als Lernprozess zu betreiben.

Nutzen Sie dann andere Möglichkeiten, aktiv zu sein. "Widerspruch und Klage" kann derzeit nur Sache einer Minderheit sein. Wenn uns jemand 25.000 EUR geben würde, könnten wir beliebig vielen Leuten ihren Rechtsanwalt organisieren, und hätten in kürzester Zeit tausende Kläger. Aber das muss jemand wollen, der 25.000 EUR hat. Wenn ich sie hätte, würde ich das organisieren, aber ich habe sie nicht.

Frage: Habe ich echte Chancen zu gewinnen, die ich mir durch Selbstvertretung vermasseln könnte?

Antwort: Sowohl mit, als auch ohne Anwalt besteht die Möglichkeit, durch Fehler im sozialgerichtlichen Verfahren alle Chancen beim Verfassungsgericht zu vergeigen. Es kann auch sein, dass wir alle nicht die geringste Chance haben. Wenn man alles in seiner Klage unterbringt, in allen Instanzen, was man gegen die EGK vorbringen kann, und zu allem überzeugende Beweise benennt, und wenn man dann trotzdem verliert, nur dann hat man allen Grund, die Rechtsprechung zu verfluchen. Hat man das nicht getan, darf man sich an die eigene Nase fassen.

Frage: Besteht die Gefahr, wenn ich ohne Anwalt irgendetwas völlig falsch mache, dass ich mich für das weitere Verfahren disqualifiziere?

Antwort: Diese Möglichkeit von Fehlern besteht, mit oder ohne Anwalt. Bei wem ich Fehler für wahrscheinlicher halte, könnte ich erst sagen, wenn ich sowohl Sie als auch den Anwalt kenne.

Frage: Kann ich, wenn ich beim Bundesverfassungsgericht angekommen bin, wo Aussichten auf Erfolg besteht, meine Schriftsätze neu aufsetzen lassen, ohne dass Fehler aus vorigen Instanzen eine Rolle spielen?

Antwort: Es kommt nicht darauf an, welche von mehreren Klagen am Ende gewinnt. Es gibt bisher rund 20. Wenn eine Person gewinnt, und die EGK kann nicht wie geplant eingeführt werden, dann gilt das für uns alle. Sogar für die, die gar nicht geklagt haben. Ihren Prozess gewinnen werden nur, die von Anfang an das meiste richtig gemacht haben. Alle anderen werden verlieren. Hinterher ist man immer schlauer. Sie kennen den Spruch "zwei Juristen - drei Meinungen". Er gilt auch bei uns. Wenn wir viele verschiedene Argumentationslinien verfolgen, in derselben Klage, oder in unterschiedlichen, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass das richtige Argument dabei ist, höher.

Der rechtliche Weg

Frage: Komme ich irgendwann nur noch mit Anwalt weiter?

Antwort: Anwaltszwang besteht nur beim Bundessozialgericht, sonst nirgends auf unserem Weg. Wenn Sie dort ankommen, sonst keinen Anwalt haben, können Sie zur Not mich nehmen.

Frage: Wie ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht?

In "Mit Widerspruch und Klage gegen die eGK" sind als Instanzen das Sozial- und das Landessozialgericht aufgeführt. Danach müsste - glaube ich - noch das Bundessozialgericht (mit Anwaltszwang) kommen, bevor man das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. Oder gibt es eine Abkürzung?

Antwort: Nach einer Niederlage beim Sozialgericht (SG) (1. Instanz) gibt es maximal drei Wege, wie es weitergeht.

  • Weg 1: Nach Niederlage beim SG Berufung zum Landessozialgericht (LSG), Niederlage auch dort, Revision beim Bundessozialgericht, Niederlage auch dort, Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht.
  • Weg 2: Nach Niederlage beim SG, mit Einverständnis des Gegners, Sprungrevision zum Bundessozialgericht (BSG), Niederlage auch dort, Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgericht.

Der 6er im Lotto wäre: bei einem der Gerichte keine Niederlage. Sondern Vorlagebeschluss nach Artikel 100 Grundgesetz, direkt zum Verfassungsgericht. Das sind die Wege. Im ersten Verfahren gehen wir Weg 1.

Einstweilige Verfügung

Frage:Das Gericht fragt mich, ob ich meinen Antrag auf Einstweilige Verfügung zurücknehme. Sonst soll ich die Dringlichkeit begründen. Was soll ich tun?

Antwort: Einen Antrag auf einstweilige Verfügung sollte man erst stellen, wenn man ohne EGK nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse behandelt würde. Die Krankenkassen behaupteten früher, das würde passieren. Deshalb haben wir diesen Antrag anfangs gestellt. Im ersten Verfahren hatte die Krankenkasse daraufhin zugesichert, den Kläger noch mindestens ein Jahr lang ohne EGK zu versorgen.

Mittlerweile werden die Kläger gegen die EGK während des Verfahrens, falls sie es brauchen, ohne EGK auf Kosten der Krankenkassen ärztlich behandelt. Wenn das bei Ihnen auch der Fall ist, empfehle ich, den Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückzunehmen.

Zeugen

Frage: Ich kenne keinen Fachmenschen. Kann ich einfach den Autor einer Internetseite angeben oder angeben, dass man über den CCC einen Experten findet?

Antwort: Man braucht niemanden zu fragen, ehe man sie oder ihn als Zeugen benennt. Die Zeugenpflicht ist eine staatsbürgerliche Grundpflicht. Jeder, der was weiß, muss es vor Gericht aussagen, und ist dabei zur Wahrheit verpflichtet. Träger von Berufs- und Firmengeheimnissen müssen erst eine Aussageerlaubnis einholen, aber das ist deren Problem.

Ich empfehle, zu Fragen der IT-Sicherheit der EGK Prof. Hartmut Pohl als Zeugen zu benennen. Anschrift finden Sie in der Musterklage. Er ist Professor für IT Sicherheit und damit als ausreichend qualifizierter Zeuge nicht in Frage zu stellen.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn wir eine Beweisaufnahme in einem EGK Verfahren bekommen. Sie darf natürlich nicht nach hinten losgehen. Deswegen warne ich vor der Benennung des Bundesbeauftragten und der Landesbeauftragten für den Datenschutz, ausser die Beweisfrage ist sachkundig formuliert. Sie werden Propaganda für die EGK treiben, wann immer sie die Möglichkeit dazu haben. Perverserweise ist die EGK "ihr Baby". Aber zum Beispiel einen "instruierten Mitarbeiter der Gematik GmbH" als Zeugen dafür zu benennen, dass die jetzige EGK-Generation unsicher ist, kein Problem.

Frage: Ein Video kann ich in einer Klage nicht zitieren, oder?

Ich suche Belege für meine Annahme, dass die freiwilligen Anwendungen der eGK nicht freiwillig bleiben werden. Genau diese Aussage habe ich von einem Experten des AK Vorrat in einem Video (auf der Internetseite des AK Vorrat) gehört.

Antwort: Benennen Sie die Person als Zeugen, die im Video zu sehen ist, und zwar für das, was für den Prozess relevant ist und im Video gesagt wurde. Bitte bedenken Sie zwei Dinge. Erstens. Die EGK steht im Gesetz. Sozialgerichte sind an das Gesetz gebunden. Wenn das Gesetz gegen die Verfassung verstößt, und Sie davon betroffen sind, kann das Sozialgericht den Fall nach Karlsruhe schicken. Zweitens. Betroffen sein, heißt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, persönlich, unmittelbar, und gegenwärtig von etwas betroffen sein. Gegenwärtig betroffen ist man von einem Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, wenn man zum heutigen Zeitpunkt den nachteiligen Auswirkungen des Gesetzes nicht entgehen kann.

Wie bezeichne ich mich selbst

Frage: Ich werde nicht durch einen Anwalt vertreten, wie bezeichne ich mich also selbst

"Ich beantrage" (oder "Ich als Klägerin beantrage") vs. " Die Klägerin beantragt"...?

Antwort: Sie können alles das machen, die Sozialgerichte sind da nicht pingelig. Korrekterweise benutzt man in gerichtlichen Schriftsätzen die Prozessrolle als Bezeichnung einer Partei, in Ihrem Fall "die Klägerin". Man benutzt immer die dritte Person, also nicht "ich beantrage" sondern: "die Klägerin beantragt". Der tiefere Sinn ist, dem Gericht alles mundgerecht zu servieren, so dass das Gericht im besten Fall Ihre Klage abschreibt, als Urteil. Das Gericht hat mit vielen Leuten zu tun und will sich nicht alle Namen merken, deshalb "die Klägerin" - "die Beklagte".

Vorlage von Beweismitteln

Frage: Brauche ich vielleicht gar keine Beweise, weil ich an der Stelle keine Tatsachen behaupte, sondern meine Beweggründe darstelle?

Antwort: Bitte unbedingt Beweise angeben! Was nicht beweisbar ist, sollte man vor Gericht gar nicht vortragen.

Frage: Kann es mir passieren, dass das Gericht statt einer Zeugenaussage ein Gutachten anfordert und das entsprechend teuer wird?

Antwort: Das kann nicht passieren. Im Sozialgerichtsverfahren ermittelt das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es gibt dort nicht die Pflicht, sein Recht auf eigene Kosten zu beweisen. Im Gegensatz zum Zivilprozess. Allerdings muss man natürlich dem Gericht erklären, wieso Gesetz oder Verfassung einem Rechte garantieren, die durch die Krankenkasse verletzt werden. Wenn man das ausreichend plausibel macht, werden die entsprechenden Beweise auf Staatskosten erhoben. Kann man das nicht plausibel machen, verliert man ohne Beweisaufnahme. So die Theorie.

Frage: Bekomme ich Probleme, wenn ich dem Gericht Unterlagen vorlege, die urheberrechtlich geschützt sind?

Antwort: Nein.

Frage: Kann ich Internet-Links als Quelle angeben?

Das Dokument ist über 100 Seiten lang - das will ich nicht alles ausdrucken und beilegen, ich beziehe mich nur auf eine kurze Passage.

Antwort: Drucken Sie den Teil aus, der nachvollziehbar Ihre Argumente unterstützt. Quellenangabe nicht vergessen. Nur Internet-Link angeben wäre nicht zulässig.